Allgemeine Mietbedingungen

Fa. SEL-Group - Markus Müller, nachfolgend Vermieter genannt. 

§ 1 Grundlage, Anerkennung

Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag an. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters / Bestellers haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall vom Vertrag auch kurzfristig, zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die vermuten lassen müssen, dass der Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann (Vorstrafen, laufende Ermittlungen oder Verfahren). Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Angebote, Kaution

Alle von uns unterbreiteten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zu Stande.

Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Mietgebühr ist bei Abholung der Mietgegenstände in bar zu entrichten. Eine andere Zahlungsweise ist vorher vom Vermieter zu genehmigen. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.

§ 3 Mietdauer

Die Vermietdauer beträgt mindestens einen Tag/ 1/2 Tag oder stundenweise. Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, da bei eigenmächtiger Verlängerung entstandener Schaden (z.B. Umbuchungen), berechnet wird, mindestens jedoch wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Mietpreises zusätzlich berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, das kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

§ 4 Pflege der Geräte und des Mietstudios

Der Mieter verpflichtet sich, mit den an Ihn vermieteten Räumlichkeiten, Geräten samt Zubehör sorgsam umzugehen, und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen auch durch Einwirkung seiner Mitarbeiter, haftet der Mieter in vollem Umfang, gleiches gilt für den Verlust von externen Geräten. Diese Haftung beginnt beim Start der Mietzeit und endet nach Abnahme des Studios und der externen Geräte. 

Werden vom Mieter externe Geräte mitgebracht so müssen diese sämtlicher Sicherheitsrichtlinien entsprechen.

§ 5 Schäden, Verlust 

Der Mieter verpflichtet sich, alle Störungen oder Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter zu melden. Der Diebstahl der Geräte ist ferner unverzüglich auch bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

§ 6 Entgegennahme der Geräte

Der Mieter hat Gelegenheit, sich von dem funktionstüchtigen Zustand der Geräte und deren Zubehör vor der Übernahme am Auslieferungsort zu überzeugen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit ausdrücklich an. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Geräte.

§ 7 Reservierung

Reservierungen haben nur dann Ihre Gültigkeit, wenn das Material und der Termin von Seiten des Vermieters schriftlich bestätigt wurde. Spätere Reklamationen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 8 Stornierung

Bei Stornierungen bereits erteilter Aufträge werden folgende Abstandsgebühren vereinbart:

Bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn: 20 % der vereinbarten Gebühren; bis zu 10 Tagen: 50%; bis zu 3 Tagen: 80%. Bei Stornierungen am Miettag ist die volle Gebühr fällig. 

§ 9 Vermieter oder dessen Mitarbeiter

Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haften, abgesehen von den Verletzungen wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) 

§ 10 Eigentum der Firma SEL

Alle vermieteten Räumlichkeiten, Geräte und Zubehör bleiben unser uneingeschränktes Eigentum, jede Weitervermietung und Veräußerung bei Mietartkeln, ist ohne unsere Einwilligung unzulässig.

 Auch ebenso wenn geben den Kunden, Mahnverfahren, Pfändungen, o.ä. Vollstreckt werden.

§ 11 Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns geringfügige Änderungen bei Geräten, welche in Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführt sind vor, wobei wir die adäquate Funktion garantieren.

§ 12 Reinigung

Die angemieteten Räumlichkeiten und Geräte, Kabel, usw. sind vom Kunden in einem Einwandfreien und gesäuberten Zustand zurück zu hinterlassen.

Sollten Reinigungsnachbesserungen, unsererseits notwendig sein, so werden diese Kosten dem Kunden berechnet. (zum normalen Stundenlohn, zzgl. Reinigungsmaterial)

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Krefeld. Es gilt deutsches Recht. 

Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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