Allgemeine Mietbedingungen der Firma SEL-Group – Markus Müller für Studiomieten-NRW
SEL-Group – Markus Müller, An de Greith 18, 47839 Krefeld, nachfolgend „Vermieter“ genannt. Die Bedingungen gelten für die Vermietung der Studios von Studiomieten-NRW, Frankenring 19-25, 47798 Krefeld, einschließlich der dort verbauten Technik sowie mitvermieteter Geräte.
§ 1 Geltungsbereich, Anerkennung
Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu den folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag bzw. durch die Bestätigung seiner Buchung an. Abweichende Bedingungen des Mieters oder Bestellers gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Mietvertrag vom Mieter nicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter den Rücktrittsgrund nicht zu vertreten hat.
§ 2 Angebote, Mietpreis, Kaution
Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) des Vermieters zustande.
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Die Miete ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, vor Beginn der Mietzeit in bar oder per EC-/Girokarte zu entrichten; andere Zahlungsweisen (z. B. Überweisung auf Rechnung) bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Studios erstattet wird.
§ 3 Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach den gebuchten Nutzungspauschalen (z. B. stundenweise, 4 Stunden oder 8 Stunden) bzw. der Vereinbarung im Mietvertrag. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; Auf- und Abbau sowie die Reinigung zählen zur Mietzeit. Überschreitet der Mieter die Mietzeit ohne Absprache, werden die angefangenen Stunden als Verlängerungsstunden gemäß Preisliste berechnet; darüber hinaus hat der Mieter einen dadurch entstehenden weiteren Schaden (z. B. durch notwendige Umbuchungen) zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Studio und die Geräte sind bei Ablauf der Mietzeit sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zu übergeben.
§ 4 Sorgfaltspflichten, Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, der verbauten Technik sowie Geräten und Zubehör sorgsam umzugehen und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Der Mieter haftet für Beschädigungen und den Verlust, die während der Mietzeit durch ihn, seine Mitarbeiter, Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden, es sei denn, der Schaden beruht auf normalem Verschleiß oder auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel. Die Haftung beginnt mit Beginn der Mietzeit und endet nach Abnahme des Studios und der Geräte durch den Vermieter.
Vom Mieter mitgebrachte Geräte müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen (insbesondere DGUV und VDE). Der Einsatz von Nebel-, Pyro- oder sonstigen Effekten sowie offenem Feuer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter zulässig.
§ 5 Schäden, Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit auftretenden Störungen und Schäden sowie den Verlust von Mietgegenständen unverzüglich dem Vermieter bzw. dem anwesenden Studio-Personal zu melden. Ein Diebstahl ist darüber hinaus unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
§ 6 Übergabe
Der Mieter hat Gelegenheit, sich vor Beginn der Mietzeit vom ordnungsgemäßen Zustand des Studios, der Geräte und des Zubehörs zu überzeugen. Erkennbare Mängel sind bei der Übergabe anzuzeigen. Werden bei der Übergabe keine Mängel angezeigt, gilt dies als Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustands und der Vollständigkeit, sofern es sich nicht um bei der Übergabe nicht erkennbare Mängel handelt.
§ 7 Reservierung
Reservierungen sind nur verbindlich, wenn Studio, Termin und Leistungsumfang vom Vermieter schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt wurden.
§ 8 Stornierung
Bei Stornierung bereits bestätigter Buchungen durch den Mieter werden folgende pauschale Entschädigungen vereinbart:
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises; bis 10 Tage vorher: 50 %; bis 3 Tage vorher: 80 %. Bei Stornierung am Miettag ist der volle Mietpreis zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für mitgebrachte Gegenstände des Mieters übernimmt der Vermieter keine Verwahrungspflicht.
§ 10 Eigentum, Untervermietung
Die Räumlichkeiten, die verbaute Technik sowie alle vermieteten Geräte und das Zubehör bleiben uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte, eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter hat dieser Dritte auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 11 Änderungsvorbehalt
Der Vermieter behält sich geringfügige Änderungen an der in Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Technik vor, sofern gleichwertige Geräte mit mindestens gleicher Funktion zur Verfügung gestellt werden und die Änderung für den Mieter zumutbar ist.
§ 12 Reinigung, Hohlkehle
Die gemieteten Räumlichkeiten, Geräte, Kabel und das Zubehör sind in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Ist eine Nachreinigung durch den Vermieter erforderlich, wird diese nach Aufwand zum üblichen Stundensatz zuzüglich Reinigungsmaterial berechnet. Bei sichtbaren Verschmutzungen der Hohlkehle wird die Wiederherstellung (Streichen) gemäß Preisliste berechnet.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Krefeld. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026